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Staffelbeitrag der Bezirksvereinigung Schwerin im BDS

Auf der Vollversammlung der BzVgg Schwerin am 26.06.2021 wurde mit Wirkung vom 01.01.2022 die Höhe des Staffelbeitrags auf

35 EURO für die Schiedsperson und Stellvertreter

beschlossen.

Dieser Beitrag gilt bis auf Weiteres und betrifft ein komplettes Kalenderjahr. Der Einzug des Staffelbeitrages erfolgt über die Bundesgeschäftsstelle in Bochum zusammen mit dem Grundbeitrag und eventuellen Bezugskosten der Schiedsamtszeitung etc.